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Sie suchen zuverlässige Pflegekräfte aus dem Ausland?

 

Wir helfen Ihnen dabei – auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

Der Pflegenotstand ist in den vergangenen Jahren ein zentrales Thema geworden. Es fehlt an Nachwuchs und interessanten Vergütungskonzepten für eine Arbeit, die sehr belastend sein kann. Für die Kliniken ist das ein großes Problem, Tendenz steigend. Die Lösung: Pflegekräfte aus dem Ausland – gut ausgebildet, hochmotiviert und zufrieden mit der Entlohnung.

Wir sind genau darauf spezialisiert und unterstützen Sie beim Recruiting ausländischer Fachkräfte – von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur erfolgreichen Integration und individuellen Anstellungsmodellen.

  • Wir identifizieren geeignete ausländische Bewerber:innen (Bitte Genderthema klären!)

  • Wir organisieren, führen und begleiten die Vorstellungsgespräche im In- und Ausland.

  • Wir kümmern uns um die Formalitäten für Beschäftigung, Unterbringung und Aufenthalt.

  • Wir begleiten den Einstellungsprozess und stellen dazu bei Bedarf Übersetzer.

  • Wir organisieren Sprachkurse mit berufsspezifischen Inhalten.

  • Wir begleiten die private und berufliche Integration der ausländischen Pflegefachkräfte.

  • Wir helfen bei der beruflichen Anerkennung.

Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit

Die bereits existierenden Vermittlungsabsprachen zwischen den Arbeitsverwaltungen der Partnerländer und der Bundesagentur für Arbeit sind die Basis unserer Tätigkeiten im In- und Ausland. Darin geregelt ist zum Beispiel die Verpflichtung der ausländischen Pflegefachkräfte sowie der Arbeitgeber, im ersten Jahr der Beschäftigung in Deutschland Anerkennungsverfahren in der Gesundheits- und Krankenpflege zu durchlaufen.

In Verbindung mit der §2(1) Beschäftigungsverordnung ist die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nach §16d(4) Aufenthaltsgesetz zunächst auf zwölf Monate begrenzt. Die Pflegekräfte arbeiten in dieser Zeit bis zur staatlichen Anerkennung im Tätigkeitsprofil einer „Pflegekraft in Anerkennung“ nach §43 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV).

Die deutschen Arbeitgeber müssen die Pflegefachkräfte entsprechend ihres anerkannten Abschlusses tariflich eingruppieren – und höherstufen, sobald die Anerkennung vorliegt.

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