


Das müssen Sie als Arbeitgeber ausländischer Pflegefachkräfte leisten:
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Sie stellen der jeweiligen Fachkraft eine Unterkunft mit angemessener Miete zur Verfügung.
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Sie übernehmen die Reisekosten Ihrer neuen Pflegekräfte aus dem Herkunftsland nach Deutschland.
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Sie finanzieren und unterstützen den Anerkennungsprozess in Deutschland.
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Sie finanzieren bei Bedarf den Sprachkurs zum Erwerb der erforderlichen Sprachkompetenz B2 GER.
Die PV hat eine separate Gebührenliste erstellt, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Darin enthalten sind Informationen und gemittelte Preisangaben zu
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Reisekosten aus den jeweiligen Heimatländern
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Gebühren für den B2 Sprachkurs in Deutschland
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angemessene Entlohnungen
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angemessene Kosten für den Wohnraum
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Kosten für die Zusammenstellung der Unterlagen
